Stand: 5. November 2024
Verkehrssituationen
Bei den folgenden Verkehrssituationen in der Region Winterthur wird auf neue Verkehrsregeln hingewiesen.
Im Prinzip haben Fussgehende gegüber dem Fahrverkehr beim Überqueren einer Strasse ohne Fussgängerstreifen keinen Vortritt, jedoch muss unbegleitenden Sehbehinderten und Blinden jederzeit Vortritt zugewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stocks anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.
Im Prinzip ist der blaue Führerausweis noch gültig, jedoch verliert er ab 1. November 2024 seine Gültigkeit. Wer dann bei einer Polizeikontrolle keinen FAK vorweisen kann, riskiert eine Ordnungsbusse.
Im Prinzip darf man tagsüber mit der Lichtautomatik Stellung „Auto“ fahren, jedoch bei Nebel, starken Regen oder Schneegestöber schaltet das Tagesfahrlicht nicht automatisch auf Abblendlicht um. Der Sensor in der Frontscheibe kann nur hell und dunkel unterscheiden! Bei schwierigen Sichtverhälnissen muss immer auf Abblendlicht umgeschaltet werden!
Im Prinzip daf man bei einem Bahnübergang nicht losfahren, wenn die Schranken noch nicht ganz hochgefahren sind, jedoch wenn das rote Blinklicht schon erloschen ist, darf man ungestraft weiterfahren.
Im Prinzip ist der Lernfahrausweis 2 Jahre gültig, jedoch wenn er vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben wird, muss man diesen mindestens 1 Jahr besitzen. Die Fahrprüfung kann erst nach dieser Frist abgelegt werden.
Im Prinzip ist bei Parkuhren „Nachzahlen verboten“, jedoch bietet die Online-Barzahlung die Möglichkeit, bei nicht abgeschlossenem Parkvorgang, die Parkdauer zu verlängern.
z.B. ParkingPay
Im Prinzip darf man auf weiss markierten Parkfeldern unbeschränkt parkieren, jedoch erlassen die Behörden eigene Bestimmungen.
z.B. Seuzach: Parkdauer 48 Stunden Polizeiverordnung Art. 11
Im Prinzip benötigen Kinder bis 12 Jahren einen Sitzerhöher, jedoch wenn die Körpergrösse 150 cm übersteigt, bedarf es keinen.
Ideal sind Kindersitze mit Rückenlehne für mehr Komfort und Sicherheit. Ein einfacher Sitzerhöher ist zwar erlaubt, bietet aber keinen Schutz bei einem Seitenaufprall.
Die sichersten Plätze im Auto sind auch für grössere Kinder diejenigen auf den Rücksitzen !!
Im Prinzip muss man beim Linksabbiegen dem entgegenkommenden Fahrzeugen den Vortritt lassen, jedoch bei einer klaren Trottoirüberfahrt muss ich allen den Vortritt gewähren.
Im Prinzip besteht bei Einmündung auf Nebenstrassen Rechtsvortritt, jedoch wenn eine Führungslinie die Strasse abtrennt, gilt dieser nicht. Diese wird mit weissen unterbrochenen Linien markiert. (50 cm lang/ 50 cm Unterbruch)
Im Prinzip darf man bei rot nicht rechtsabbiegen, jedoch gilt dies mit dem Velo bei dieser Signalisierung nicht.
Hier gilt jedoch kein Vortritt!!
Im Prinzip muss die Handbremse bei Lernfahrten ohne Doppelpedale von der Begleitperson leicht erreichbar sein und damit eine Bremswirkung erzeugen können, jedoch gibt es elektrische Feststellbremsen (Handbremse), die bei Betätigung des Gaspedals sich wieder lösen.
Um allfällige Bussen zu vermeiden, wird empfohlen auf private Lernfahrten mit Fahrzeugen mit elektrischer Feststellbremsen (Handbremse), wenn deren Wirkungsweise nicht gänzlich bekannt ist, zu verzichten.
Weitere Regeln für private Lernfahrten sind:
- Begleitperson mindestens 23 Jahre alt
- Begleitperson 3 Jahre im Besitz des definitiven Fahrausweises
- Lernfahrausweis
- L-Tafel hinten am Fahrzeug gut sichtbar anbringen
Pannenstreifenumnutzung
Im Prinzip darf man keine ausgezogene weisse Linie überfahren, jedoch gemäss Signalisationsverordnung SSV (Art. 68, Abs. 1) gehen Lichtsignale den
Markierungen vor. Das heisst, wenn auf dem Signal der grüne Pfeil über
dem Pannenstreifen leuchtet, darf die ausgezogene Randlinie überfahren
werden.
Im Prinzip fährt man auf der Autobahn zentral in der Fahrspur, jedoch wenn der Verkehr stockt, ist bei 3-spurigen Fahrstreifen eine Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Spur zu bilden.
Der Pannenstreifen sollte, wenn möglich freigehalten werden.
Im Prinzip darf man auf Autobahnen nicht rechts überholen, jedoch wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen Sie mit der nötigen Vorsicht auf der rechten Spur vorbeifahren. Damit kann der Verkehr länger auf beiden Spuren fliessen.
Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen verboten.